Sie laden Ihre Güter bei einem Kunden ab. Plötzlich funktioniert die Ladebord-
wand nicht mehr. Sie können weder Ihr Fahrzeug entladen, noch können Sie zu einem Betrieb fahren, da die Ladeplattform auf der Fahrbahn aufliegt. Die Termine laufen weg!
Was jetzt ?

...Sie rufen einen in der Nähe Ihres derzeitigen Standort gelegenen EUROGARANT NUTZFAHRZEUG-SERVICE (ENS) Betrieb an (Die Anschrift finden Sie z.B. unter Service- bereich "Ladebordwände" / Servicebetriebe). Dieser ENS-Betrieb verfügt über speziell ausgebildetes Personal und über ein Servicefahrzeug. Hier hilft man Ihnen sofort weiter.

Ein weiteres Beispiel in Punkto Garantie/Gewährleistung:

Sie kaufen Ihr Fahrzeug bei Ihrem Händler in Berlin. Den Aufbau lassen Sie bei Ihrem Aufbauhersteller in Münster/Westf. herstellen. Doch was ist mit dem Service an dem Aufbau im Falle einer Reklamation oder bei einer notwendigen Reparatur bei einem Unfallschaden ?

...der Eurogarant Nutzfahrzeug-Service Betrieb als Aufbauhersteller gewährt
Ihnen bundesweit eine Garantie von 24 Monaten innerhalb des ENS-Service-
netzes. Das heißt, dass Sie bei jedem ENS-Betrieb Garantieleistungen durchführen lassen können, der in dem entsprechenden Servicebereich Ihrer Beanstandung eingetragen ist. Vor einer Instandsetzung werden digitale Fotos erstellt und dem Aufbauhersteller zugesandt. Dieser gibt dann nach telefonischer Rücksprache eine Freigabe (in Ausnahmefällen kann eine Ablehnung erfolgen) zur Reparatur und wenn erforderlich erteilt er dem ENS-Reparaturbetrieb noch einige Tipps zur Instandsetzung. Dieses ist besonders bei Spezialaufbauten sehr hilfreich.

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